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   OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2015 - 4 L 163/14   

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https://dejure.org/2015,12971
OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2015 - 4 L 163/14 (https://dejure.org/2015,12971)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07.05.2015 - 4 L 163/14 (https://dejure.org/2015,12971)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07. Mai 2015 - 4 L 163/14 (https://dejure.org/2015,12971)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    EEG, § 3 Nr 36 EnWG, § 136 Abs 1 GemO ST, § 116 Abs 1 S 1 Nr 1 GemO ST, § 116 Abs 1 S 1 Nr 2 GemO ST
    Einordnung der Erzeugung von Strom mit einer Photovoltaikanlage als wirtschaftliche Tätigkeit i.S.d. GemO ST § 116

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Betrieb einer Photovoltaikanlage als wirtschaftliche Tätigkeit i.S.d. GemO ST § 116

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LKO LSA § 2 Abs. 1 S. 2; GO LSA a.F. § 116
    Einordnung der Erzeugung von Strom mit einer Photovoltaikanlage als wirtschaftliche Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einordnung der Erzeugung von Strom mit einer Photovoltaikanlage als wirtschaftliche Tätigkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einordnung der Erzeugung von Strom mit einer Photovoltaikanlage als wirtschaftliche Tätigkeit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einordnung der Erzeugung von Strom mit einer Photovoltaikanlage als wirtschaftliche Tätigkeit

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Am Ort aktiv

Besprechungen u.ä. (6)

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Einordnung der Erzeugung von Strom mit einer Photovoltaikanlage als wirtschaftliche Tätigkeit i.S.d. GemO ST § 116

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Solarstromerzeugung zur Einspeisung in das überregionale Netz verstößt gegen das kommunalrechtliche Örtlichkeitsprinzip

  • derenergieblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Strombezug aus Erneuerbare-Energie-Anlagen Voraussetzung für die Erfüllung örtlicher Aufgabe

  • derenergieblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das Ende der kommunalen Stromerzeugung

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betrieb von EE-Anlagen durch Kommunen - rechtlich zulässige Umsetzung der Energiewende?

  • jurop.org (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen des zulässigen kommunalen Betriebs von Anlagen erneuerbarer Energien

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2015, 1231
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.07.2013 - 2 LB 32/12

    Kommunalaufsichtliche Begutachtung der Beteiligung privatrechtlicher

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2015 - 4 L 163/14
    Nur bei einer solchen gezielten Versorgung schadet es nicht, wenn in gewissen Maßen eine Netzeinspeisung nach dem EEG stattfindet und auf diese Weise Ertragseinahmen im Wege der garantierten Einspeisevergütung erzielt werden (vgl. auch die Begründung des Gesetzentwurfs zu dem § 116 GO LSA a.F. weitestgehend entsprechenden § 128 KVG LSA in LT-Drs 6/2247 v. 4. Juli 2013, S. 235 f.; vgl. weiter OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 11. Juli 2013 - 2 LB 32/12 -, zit. nach JURIS zu dem öffentlichen Zweck bei der Betreibung eines Windparks).

    Es kann danach offen bleiben, ob für den erforderlichen örtlichen Bezug eine zielgerichtete Versorgung mit dem erzeugten Stroms ausschließlich oder zumindest deutlich überwiegend (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 11. Juli 2013, a.a.O.) oder lediglich zu einem geringen Anteil (vgl. Begründung des Gesetzentwurfs zum KVG LSA, a.a.O.) an Abnehmer im Gebiet der Kommune erfolgen muss.

    Die Bedarfsfrage ist jeweils vorab zu klären, bevor konkrete Schritte zur Durchführung von Maßnahmen eingeleitet werden, denn die Schaffung öffentlicher Einrichtungen und von wirtschaftlichen Unternehmen mit öffentlichem Zweck sind kommunalpolitisch und finanzwirtschaftlich nur vertretbar, wenn ein unmittelbarer Bedarf dafür vorhanden ist (so auch OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 11. Juli 2013 - 2 LB 32/12 -, zit. nach JURIS; Fabry/Augsten, a.a.O., S. 100).

    Auch unter Berücksichtigung des dem Kläger zugutekommenden Beurteilungsspielraums reichen allgemein gehaltene Verweise auf Bedarfssteigerungen nicht aus, um eine innerhalb seines Kreisgebietes gegenwärtig oder in naher Zukunft bestehende Nachfrage nach einer Solarstromversorgung konkret durch die Anlage des Klägers darzutun (vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 11. Juli 2013, a.a.O. zu einem Windpark).

  • BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 58.94

    Kommunalvermögen - Anspruch auf Kapitalbeteiligungen - Regionale

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2015 - 4 L 163/14
    Die Stromversorgung kann - was sich auch aus § 116 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 GO LSA a.F. ergibt - eine Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft i.S.d. § 116 Abs. 1 Satz 1 GO LSA a.F. als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. Mai 1995 - 7 C 58.94 - OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 17. Februar 2011 - 2 L 126/09 -, jeweils zit. nach JURIS).

    Grundsätzlich gehört die örtliche Energieversorgung, also die Energieerzeugung für den örtlichen Bedarf und die kleinräumige Energieverteilung zu den durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleisteten Selbstverwaltungsangelegenheiten örtlich relevanten Charakters, was allerdings eine gesetzliche Zuweisung dieser Aufgabe an den Landkreis nicht ausschließt (so BVerwG, Urt. v. 18. Mai 1995 - 7 C 58.94 -, zit. nach JURIS).

    Ob die Stromversorgung bzw. die Erzeugung von Solarstrom danach von vornherein nicht als überörtliche Angelegenheit und deswegen nicht als originäre Kreisaufgabe eingestuft werden kann (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 18. Mai 1995, a.a.O.) und ob hinreichende Anhaltspunkte für ein Defizit hinsichtlich der zweckmäßigen Erfüllung durch die Gemeinden i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 LKO LSA oder für eine - vom Kläger vertretene - Einstufung als Ergänzungs- oder Ausgleichsaufgabe i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 LKO LSA (vgl. dazu Blum u.a., NKomVG, § 3 Rdnr. 20 ff., 32 ff.) bestehen, kann aber offen bleiben.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2011 - 2 L 126/09

    Stadt Naumburg darf Wochenmarkt weiter selbst betreiben

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2015 - 4 L 163/14
    Die Stromversorgung kann - was sich auch aus § 116 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 GO LSA a.F. ergibt - eine Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft i.S.d. § 116 Abs. 1 Satz 1 GO LSA a.F. als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. Mai 1995 - 7 C 58.94 - OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 17. Februar 2011 - 2 L 126/09 -, jeweils zit. nach JURIS).

    Der Kommune steht auch bezüglich dieses Kriteriums ein Beurteilungsspielraum zu, da es sich um eine prognostische Entscheidung handelt, bei der auch wertende Elemente eine Rolle spielen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 17. Februar 2011, a.a.O.).

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2015 - 4 L 163/14
    Nicht ausreichend ist weiterhin der lediglich mittelbare Nutzen aus Erträgen und Gewinnen; vielmehr müssen die Leistungen kommunaler Unternehmen den Bürgern unmittelbar zugutekommen (so BVerfG, Beschl. v. 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 -, zit. nach JURIS für Gemeinden).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.04.2014 - 4 K 180/12

    Normenkontrolle einer Satzung zur Begründung eines Anschluss- und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2015 - 4 L 163/14
    Das Gericht ist zu weiterer Sachverhaltsaufklärung nicht gehalten, weil es wegen des Rechts der Behörde, den vollständig ermittelten Sachverhalt zu werten, die Sache nicht spruchreif machen darf (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 10. April 2014 - 4 K 180/12 -, zit. nach JURIS, m.w.N.).
  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04

    Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2015 - 4 L 163/14
    Art. 28 Abs. 2 Satz 2 GG garantiert lediglich eine Zuweisung in den eigenen Wirkungskreis, also einen Bestand an überörtlichen, kreiskommunalen Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises (vgl. BVerfG, Urt. v. 20. Dezember 2007 - 2 BvR 2433/04, 2 BvR 2434/04 -, zit. nach JURIS).
  • BVerfG, 19.11.2014 - 2 BvL 2/13

    Selbstverwaltungsgarantie erfordert Mitentscheidungsrecht der kreisangehörigen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2015 - 4 L 163/14
    Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft i.S.v. Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG sind solche Aufgaben, die das Zusammenleben und -wohnen der Menschen vor Ort betreffen oder einen spezifischen Bezug darauf haben (so BVerfG, Beschluss vom 19. November 2014 - 2 BvL 2/13 -, zit. nach JURIS, m.w.N.).
  • BVerwG, 20.01.2005 - 3 C 31.03

    Wasser; Fernwasser; Wasserversorgung; Fernwasserversorgung, Gemeinde; Kommune;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2015 - 4 L 163/14
    Entscheidend ist, ob ein Bezug zur Kreisbevölkerung oder zum Kreisgebiet besteht, wem also die wahrgenommene Tätigkeit zugutekommt (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 20. Januar 2005 - 3 C 31.03 -, zit. nach JURIS zur Fernwasserversorgung bei Gemeinden; vgl. auch Blum u.a., NKomVG, § 136 Rdnr 6, 7).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2019 - 4 L 93/17

    Einstufung einer Kläranlage als Behelfslösung im Rahmen der Erhebung des

    Die nach § 147 KVG LSA vorzunehmende Ermessensausübung (vgl. insoweit OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 7. Mai 2015 - 4 L 163/14 -, zit. nach JURIS zu der Vorgängerregelung des § 136 Abs. 1 Satz 1 GO LSA a.F.) zum Ergehen einer Anordnungsverfügung ist im Ergebnis fehlerfrei.
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